Manz Automation AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Manz Automation AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 23.11.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. FMR LLC, Boston, Massachusetts, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG, Reutlingen, Deutschland, am 16. November 2009 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tage 2,97% (133.241 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. 23.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Manz Automation AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland Internet: http://www.manz-automation.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |