Manz Automation AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Manz Automation AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die William Blair & Company, LLC, Chicago, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG, Reutlingen, Deutschland, ISIN: DE000A0JQ5U3, WKN: A0JQ5U am 20.01.2009 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 1,48% (das entspricht 66492 Stimmrechten) beträgt. 1,48% der Stimmrechte (das entspricht 66492 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 22.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Manz Automation AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland Internet: http://www.manz-automation.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |