Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat seit Ende 2018 Maßnahmen ergriffen, mit der Maßgabe, dass die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft im Einzelabschluss der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft entfalten soll. Hierzu wurde eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt angefragt, die zwischenzeitlich grundsätzlich positiv erteilt wurde, jedoch für die Gesellschaft nicht die angefragte vollumfängliche Rechtssicherheit beinhaltete. Daher wurde eine Klarstellung der erteilten verbindlichen Auskunft angefragt. Hierüber wurde bereits berichtet.
Heute ist der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft vom Finanzamt die beantragte verbindliche Auskunft nebst Klarstellung vollumfänglich in der beantragten Form positiv erteilt worden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die umgesetzten Maßnahmen auch für das Finanzamt rechtlich bindend sind. Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, die zur verbindlichen Auskunft geführt hat, durch das Finanzamt seit Ende 2018 gleichlautend erfolgt. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet. Änderungen ergeben sich demzufolge für die veröffentlichten Finanzdaten nicht.
26.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de