Krones AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Krones AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Frau Petra Schadeberg-Herrmann, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.03.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Krones AG, Neutraubling, Deutschland, ISIN: DE0006335003, WKN: 633500 am 19.03.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,28% (das entspricht 1036784 Stimmrechten) beträgt. 3,28% der Stimmrechte (das entspricht 1036784 Stimmrechten) sind Frau Schadeberg-Herrmann gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, davon wiederum 1,48% der Stimmrechte (das entspricht 467586 Stimmrechten) auch nach § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG. 31.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Krones AG Böhmerwaldstraße 5 93073 Neutraubling Deutschland Internet: www.krones.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |