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Potsdam, Deutschland, 5. April 2024 – Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. März 2021 erteilten Ermächtigung eine nachrangig besicherte Wandelanleihe über einen Gesamtnennbetrag von EUR 10 Millionen zu begeben. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe („Teilschuldverschreibungen“) wurden ausschließlich zwei institutionelle Investoren zugelassen.
Die Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 werden zu 98,5 % des Nennbetrags, d.h. EUR 985,00, ausgegeben und mit einem Zinssatz von 12 % p.a. verzinst, der vierteljährlich zahlbar ist. Sie sind am 5. Oktober 2025 zum Nennbetrag zur Rückzahlung fällig, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgezahlt wurden.
Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 2,85 je Teilschuldverschreibung.
Eine Zulassung oder Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Handel an einer Börse ist nicht vorgesehen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung einzusetzen.
Kontakt:
Deutsche Konsum REIT-AG
Christian Hellmuth (CFO)
Marlene-Dietrich-Allee 12b
14482 Potsdam
Deutschland
Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 - 517
E-Mail: ir@deutsche-konsum.de
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