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Intertainment AG

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Ad hoc news News vom 23.11.2001


 

Intertainment AG weist per Ende September 2001 Überschuss von 9 Mio DM aus
Intertainment-Tochter kündigt Vertrag mit Filmgroup


Ismaning b. München, 23. November 2001 - Die Intertainment AG, Ismaning b. München, hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2001 im Konzern einen Überschuss von 9,0 Mio DM/4,6 Mio Euro erzielt. Im Vorjahr konnte Intertainment im Vergleichszeitraum 24,3 Mio DM/12,4 Mio Euro ausweisen. Die
ersten drei Quartale sind geprägt von einem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 25,9 Mio DM/13,3 Mio Euro. Die Intertainment AG hatte im Juni 2001 einen Forderungsverzicht eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures von bis zu 108 Mio DM/55,2 Mio Euro erwirkt, der sich zum 30.09.2001 in einer Höhe von 90,7 Mio DM/46,4 Mio Euro auswirkt. Die Intertainment AG hat im Berichtszeitraum eine Risikovorsorge von insgesamt 64,8 Mio DM /33,2 Mio Euro gebildet.
Der Umsatz lag in den ersten neun Monaten bedingt durch den Rechtsstreit gegen Franchise Pictures bei 38,5 Mio DM/19,7 Mio Euro (ersten neun Monate 2000: 145,3 Mio DM/74,3 Mio Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses 12,2 Mio DM/6,2 Mio Euro (63,4 Mio DM/32,4 Mio Euro). Das Ergebnis vor Steuern beträgt 14,6 Mio DM/7,4 Mio Euro (51,4 Mio DM/26,3 Mio Euro). In diesem Ergebnis ist das außerordentliche Ergebnis berücksichtigt. Die Intertainment AG weist ein Betriebsergebnis in Höhe von minus 13,7 Mio DM/7 Mio Euro (63,4 Mio DM/32,4 Mio Euro) aus.
Der Finanzmittelbestand zum Ende September 2001 belief sich auf 29,6 Mio DM/15,1 Mio Euro. Intertainment verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 155,4 Mio DM/79,5 Mio Euro.

Aufgrund der kürzlich bekannt gewordenen Insolvenz des britischen Medienunternehmens Filmgroup PLC (vormalig Redbus Filmgroup Ltd), London, wird die Intertainment Licensing GmbH den zwischen den Unternehmen im April 2000 geschlossenen Vertrag über den Verkauf von Filmrechten für das britische
Territorium kündigen. Es entstehen aus diesem Sachverhalt keine Ergebnisauswirkungen. Sämtliche Vorsorgen wurden bereits im Jahr 2000 getroffen. Die lizensierten Rechte fallen an Intertainment zurück und können neu veräußert werden.




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