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DGAP-Ad-hoc News vom 09.04.2008

Intertainment AG:Intertainment beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

Intertainment AG / Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Intertainment beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre
München, 09. April 2008 – Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um 9,1 Prozent aus genehmigtem Kapital beschlossen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Liquidität und die Eigenkapitalbasis der Intertainment AG gestärkt werden. Ausgegeben werden 1.173.753 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 € je Aktie. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 16.505.667,09 € um 1.502.403,84 € auf 18.008.070,93 € gegen Bareinlagen erhöht.
Die neuen Aktien werden den Anteilseignern im Verhältnis 11:1 zu einem Bezugspreis von 1,28 € je Aktie angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat.
Ende der Mitteilung
09.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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