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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 30.06.2010

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
30.06.2010 10:22

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Union Asset Management Holding AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 29.06.2010 nach § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:
Im Auftrag und für die Union Investment Privatfonds GmbH teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG am 28.06.2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,02 % (Anzahl Stimmrechte: 2.354.847) beträgt.


30.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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