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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 22.12.2009

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
22.12.2009 

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München, Deutschland, hat uns am 21.12.2009 nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG wie folgt informiert:

Hiermit teilen wir Ihnen nach § 21 Abs.1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg am 18.12.2009 die Meldeschwelle von 3 % unterschritten hat und nun 2,94 % (Stck. 2.295.023) beträgt.
Davon sind uns 0,16% (Stck. 122.023) der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.



22.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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