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Heidelberger Druckmaschinen AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 26.02.2009

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die SEB Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland (nachfolgend 'SEB' genannt) hat uns am 25.02.2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:
Der Stimmrechtsanteil der SEB an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat am 24.02.2009 die Schwelle von 5 % überschritten und beträgt nun 5,017 % (3.915.800 Stimmrechtsaktien).
Davon sind 0,404 % der Stimmrechte (315.800 Stimmrechtsaktien) der SEB nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

26.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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