Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Anwaltskanzlei Simmons & Simmons in Frankfurt hat uns am 19. Oktober 2007 im Auftrag der im Folgenden genannten Personen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: STIMMRECHTSMITTEILUNG der Centaurus Capital LP London Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ('Investment Manager') Wir, der Investment Manager, teilen hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass wir am 18. Oktober 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft Kurfürsten-Anlage 52 - 60 69115 Heidelberg Deutschland Tel.: +49 (0)6221 92 00 Fax: +49 (0)6221 92 6999 ('Emittentin') unterschritten haben. Damit halten wir insgesamt 2,865 % (entspricht 2.284.043) der Stimmrechte an der Emittentin. Diese sind uns gemäß § 22 Abs. 1 S.1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Wir, Centaurus Capital Limited London Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ('General Partner of the Investment Manager') teilen hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass wir am 18. Oktober 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Emittentin unterschritten haben. Damit halten wir insgesamt 2,865 % (entspricht 2.284.043) der Stimmrechte an der Emittentin. Diese sind uns gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 und 3 WpHG zuzurechnen. Ich, Bernard Oppetit Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Mehrheitsgesellschafter) Mehrheitsgesellschafter des oben genannten General Partners, teile hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ich zum selben Zeitpunkt die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Emittentin unterschritten habe. Damit halte ich insgesamt 2,865 % (entspricht 2.284.043) der Stimmrechte an der Emittentin. Diese sind mir gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 und 3 WpHG zuzurechnen. Wir, der Centaurus Alpha Master Fund Limited George Town Cayman Islands British West Indies teilen hiermit gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass wir am 18. Oktober 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Emittentin unterschritten haben. Wir halten insgesamt 0,127 % (entspricht 101.581) der Stimmrechte an der Emittentin. 22.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Heidelberger Druckmaschinen AG Kurfürsten-Anlage 52-60 69115 Heidelberg Deutschland Internet: www.heidelberg.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |