Hamburg, 24 Mai 2017
Zusammenschluss der Hapag-Lloyd AG und United Arab Shipping Company Ltd.
Am heutigen Tag sind die für den Zusammenschluss der Hapag-Lloyd AG und der United Arab Shipping Company Ltd. (UASC) nach dem Business Combination Agreement (BCA) erforderlichen Bedingungen sämtlich erfüllt worden. Die für den Zusammenschluss der beiden Unternehmen erforderliche Handelsregistereintragung ist heute erfolgt.
Nachdem die Gesellschafter der UASC sämtliche Gesellschaftsanteile an der UASC im Wege der Sacheinlage in die Hapag-Lloyd AG eingebracht haben, ist die Hapag-Lloyd AG heute als Alleingesellschafterin der UASC im Handelsregister des Dubai International Financial Centre (DIFC) eingetragen worden. Die Eintragung der im Zusammenhang mit der Transaktion beschlossenen Kapitalerhöhung der Hapag-Lloyd AG in Höhe von EUR 45.932.023,00 wurde heute im Handelsregister eingetragen. Nach erfolgter Eintragung werden die zwei Mehrheitsgesellschafter der UASC, Qatar Investment Authority durch ihre Tochter Qatar Holding LLC und der Public Investment Fund des Königreichs Saudi Arabiens, neue wesentliche Beteiligte der Hapag-Lloyd und halten14,4 % bzw. 10,1 % der Aktien. Die weiteren UASC Gesellschafter, Kuwait Investment Authority zugunsten des Staates Kuwait, der Iraqi Fund for External Development, die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain Mumtalakat Holding Company halten nach erfolgtem Zusammenschluss zusammen insgesamt 3,6 % der Aktien der Hapag-Lloyd AG.
Den Eintragungen ging der Beschluss des Vorstands der Hapag-Lloyd AG über die Erhöhung des Grundkapitals der Hapag-Lloyd AG von EUR 118.110.917 um EUR 45.932.023 auf EUR 164.042.940 aus dem bestehenden genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 5.3 der Satzung der Gesellschaft sowie die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats voraus.
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24.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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