Hannover Rück profitiert von BFH-Urteil Hannover Rückversicherung AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Prognoseänderung 20.10.2010 11:05 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein Urteil zur Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz bekannt gegeben (Aktenzeichen I R 61/09). Auch wenn das BFH-Urteil - das derzeit erst dem Tenor nach bekannt ist - nicht konkret ein Unternehmen der Hannover Rück-Gruppe betrifft, ist es für die Gesellschaft relevant. Die rechtskräftige Entscheidung des BFH führt dazu, dass vorsorglich gebildete Rückstellungen aufgelöst werden können und somit den Konzernüberschuss im dritten Quartal und im Gesamtjahr 2010 voraussichtlich in der Größenordnung von rund 100 Mio. EUR erhöhen. Kern des Rechtsstreits war die Frage, ob die von einer in Irland ansässigen Rückversicherungs-Tochtergesellschaft erzielten Kapitaleinkünfte bei ihrer Muttergesellschaft in Deutschland versteuert werden müssen, weil sie ihren Geschäftsbetrieb auf eine konzerneigene Servicegesellschaft in Irland ausgelagert hatte. Der BFH bestätigt damit die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts Hannover aus der ersten Instanz. Die Hannover Rück hatte für die Risiken im Zusammenhang mit diesem Verfahren Rückstellungen gebildet, die ausreichen, um die Hinzurechnungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte ihrer irischen Tochtergesellschaften abzudecken, die nicht auf Kapitalanlagen zur Bedeckung versicherungstechnischer Rückstellungen beruhen. Da der Grund hierfür nun entfallen ist, sind die dafür gebildeten Rückstellungen aufzulösen. Für die Bewertung der weiteren Einzelheiten ist die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Corporate Communications: Karl Steinle (Tel. 0511 5604-1500, E-Mail: karl.steinle@hannover-re.com) Media Relations: Gabriele Handrick (Tel. 0511 5604-1502, E-Mail: gabriele.handrick@hannover-re.com) Investor Relations: Klaus Paesler (Tel. 0511 5604-1736, E-Mail: klaus.paesler@hannover-re.com) 20.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Hannover Rückversicherung AG Karl-Wiechert-Allee 50 30625 Hannover Deutschland Telefon: +49-(0)511-5604-1736 Fax: +49-(0)511-5604-1648 E-Mail: klaus.paesler@hannover-re.com Internet: www.hannover-re.com ISIN: DE0008402215 WKN: 840 221 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Hamburg, München, Düsseldorf; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |