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HAMBORNER REIT AG

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DGAP-PVR News vom 22.07.2009

Hamborner AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Hamborner AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung der HSH Finanzfonds AöR gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Die HSH Finanzfonds AöR mit Sitz in Hamburg, Deutschland, hat uns mit Telefaxschreiben vom 21. Juli 2009 folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1
WpHG übersandt.

Mitteilung der HSH Finanzfonds AöR gemäß § 27a Abs. 1 WpHG hinsichtlich der Hamborner Aktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg (ISIN DE0006013006, WKN 601300)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Juni 2009 haben wir Ihnen gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass unser Stimmrechtsanteil an Ihrer Gesellschaft 52,71 % (12.003.164 von insgesamt 22.770.000 Stimmrechten) beträgt und uns die Stimmrechte über unsere Tochterunternehmen HSH Nordbank AG (Mutterunternehmen der HSH Real Estate AG), HSH Real Estate AG (Mutterunternehmen der HSH RE Beteiligungs GmbH) sowie HSH RE Beteiligungs GmbH gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb von Stimmrechtsanteilen an der Hamborner AG erfolgte lediglich durch Zurechnung der Beteiligung der HSH Nordbank AG gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG. Die HSH Finanzfonds AöR verfolgt weder strategische Ziele noch die Erlangung von Handelsgewinnen im Hinblick auf die Emittentin.

b) Es besteht keine Absicht seitens der HSH Finanzfonds AöR, in den nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die HSH Finanzfonds AöR strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Hamborner AG an.
d) Die HSH Finanzfonds AöR strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechtsanteilen erfolgte lediglich durch Zurechnung der Beteiligung der HSH Nordbank AG gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG.
Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Hamborner AG wurden direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Mit freundlichen Grüßen

HSH Finanzfonds AöR

22.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Hamborner AG
              Goethestraße 45
              47166 Duisburg
              Deutschland
Internet:     www.hamborner.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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