KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.741.200,00 im Wege der Privatplatzierung
Der Vorstand der KPS AG („Gesellschaft“) hat am 7. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der Gesellschaft (“Neue Aktien”) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen (“Kapitalerhöhung”). Durch die Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 37.412.100,00 um bis zu EUR 3.741.200,00 auf bis zu EUR 41.153.300,00 durch Ausgabe von bis zu 3.741.200 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2023 gewinnberechtigt sein. Der Ausgabebetrag je neue Aktie beträgt EUR 1,15.
Die Kapitalerhöhung dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die Notierung der bestehenden Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der voraussichtliche Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf rund EUR 4.302.380,00 belaufen.
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Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 7. März 2024
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KPS AG
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85774 Unterföhring
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