KPS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung KPS AG 21.08.2014 18:35 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Thomas Krämerkämper, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.08.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KPS AG, München, Deutschland am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,08% (das entspricht 1387386 Stimmrechten) betragen hat. 4,08% der Stimmrechte (das entspricht 1387386 Stimmrechten) sind Herrn Krämerkämper gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der KPS AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Tasaheli Beteiligungsgesellschaft mbH. 21.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: KPS AG Beta-Str. 10 h 85774 München Deutschland Internet: www.kps-consulting.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |