INVESTOR RELATIONS CENTER

Grand City Properties S.A.

News Detail

DGAP-News News vom 17.02.2014

Grand City Properties S.A. begibt Wandelschuldverschreibungen

Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleiheemission
17.02.2014 06:59

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIESE MITTEILUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN VERTEILT ODER PUBLIZIERT WERDEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER DIE PUBLIKATION RECHTSWIDRIG IST

Grand City Properties S.A. begibt Wandelschuldverschreibungen
Luxemburg, 17. Februar 2014 - Das Board of Directors der Grand City Properties S.A. (die 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, nicht nachrangige, besicherte Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht in neue und/oder existierende Aktien mit einem Nennwert von EUR 0,10 der Gesellschaft ('die Wandelschuldverschreibungen') zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 100.000 werden ausschließlich bei qualifizierten Investoren außerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan, Südafrika, oder anderen Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.

Das Volumen der Wandelschuldverschreibungen wird insgesamt bis zu EUR 150 Mio. betragen, wandelbar in bis zu rund 15,5 Mio. Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht bis zu rund 11,8 % des (vollständig verwässerten) Grundkapitals der Gesellschaft (vorbehaltlich möglicher Anpassungen des Wandlungsverhältnisses entsprechend der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen).

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden zu 100% ihres Nennwertes begeben und am Tag der Fälligkeit zu einem Preis von 101,3% - 109,3% des Nennwertes zurückgezahlt. Der Kupon beträgt zwischen 1,5% - 2,5% p.a. und ist halbjährlich nachträglich zahlbar. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 22,5% - 27,5% zum Referenzpreis festgesetzt. Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt im beschleunigten Bookbuildingverfahren und wird voraussichtlich am heutigen Tage stattfinden; die Lieferung gegen Zahlung (Settlement) erfolgt am oder um den 24. Februar 2014.
Die Gesellschaft hat ab dem 11. März 2017 die Möglichkeit, die Wandelschuldverschreibungen zu jeder Zeit zum Nennbetrag inklusive aufgelaufener Zinsen gemäß den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen zurückzuzahlen, wenn der Kurs der zugrunde liegenden Aktien 130% des dann anwendbaren Nennbetrags der Wandelschuldverschreibungen für einen bestimmten Zeitraum übersteigt.
Die Gesellschaft strebt eine Zulassung der Wandelschuldverschreibungen zum Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse an.
Der Emissionserlös soll zur Finanzierung der Akquisitionspipeline der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen und Abschlüssen zu einer Reihe neuer Akquisitionen diverser Immobilienbestände mit hohem Optimierungspotenzial im Gesamtvolumen von mehr als 200 Mio. Euro. Die Akquisitionen werden im vollen Einklang mit der Unternehmensstrategie der Gesellschaft durchgeführt und befinden sich vorrangig in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Die Transaktion wird durch J.P. Morgan als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit Berenberg und Deutsche Bank als Joint Bookrunner sowie Anoa Capital S.A. als Co-Manager begleitet.


Über Grand City Properties:

Grand City Properties S.A. (ISIN: LU0775917882) ist eine nach luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Geschäftssitz in L-1430 Luxembourg, Boulevard Pierre Dupong 6, registriert im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 165560. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Investitionen in Immobilien mit hohem Optimierungspotenzial in Deutschland, vor allem in städtischen Ballungsgebieten. Die Gesellschaft wertet die Immobilien durch gezielte Modernisierung sowie Leerstandsabbau auf und betreibt intensives Mieter- und Kostenmanagement. Grand City Properties beabsichtigt in erster Linie, erworbene Objekte im eigenen Bestand zu halten. In den ersten neun Monaten des Jahres 2013 erzielte die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 157 Mio. (70 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert) und einen Gewinn von EUR 137 Mio. (plus 105 %). Der Net Asset Value (EPRA NAV) beläuft sich auf EUR 730 Mio. Euro per 30. September 2013 einschließlich der kürzlich erfolgten Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös in Höhe von EUR 175 Mio. Seit Mai 2012 ist die Grand City Properties S.A. im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft verfügt über ein Rating von BB+ (stabiler Ausblick) von Standard & Poors. Weitere Informationen finden Sie unter: www.grandcityproperties.com.

Kontakt: 
Grand City Properties S.A. 
6, boulevard Pierre Dupong 
L-1430 Luxemburg 
www.grandcityproperties.com 

Pressekontakt: 
Katrin Petersen 
Grand City Properties S.A. 
T: +49 (0)30 887088-1128 
E: katrin.petersen@grandcity.lu 
www.grandcityproperties.com



Haftungsausschluss: 

DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DEN VERKAUF UND KEINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR.
DIE IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ (SECURITIES ACT) AUS DEM JAHR 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DER 'SECURITIES ACT') REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE EINE REGISTRIERUNG ODER BEFREIUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT GEMÄß DEM SECURITIES ACT NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FINDET KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE STATT.

DIESE MITTEILUNG RICHTET SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIEßLICH AN DIE NACHFOLGEND GENANNTEN PERSONEN UND WIRD AUSSCHLIEßLICH DIESEN GEGENÜBER VERBREITET: (I) PERSONEN, DIE ÜBER ERFAHRUNG IM PROFESSIONELLEN UMGANG MIT ANLAGEN IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER U.K. FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE 'VERORDNUNG') VERFÜGEN, (II) HIGH NET WORTH ENTITIES UND SONSTIGE PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 49 DER VERORDNUNG, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN, UND (III) PERSONEN, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN (WOBEI DIESE PERSONEN ZUSAMMENGEFASST ALS 'RELEVANTE PERSONEN' BEZEICHNET WERDEN). PERSONEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, DÜRFEN DIESE MITTEILUNG NICHT LESEN, NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG HANDELN UND SICH NICHT DARAUF STÜTZEN. JEDE ANLAGE BZW. ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR ÜBER RELEVANTEN PERSONEN ABGEWICKELT WERDEN. IN MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS ('EWR') RICHTEN SICH DIESE MITTEILUNG UND JEDES GEGEBENENFALLS IM ANSCHLUSS STATTFINDENDE ANGEBOT AUSSCHLIEßLICH AN PERSONEN, BEI DENEN ES SICH UM QUALIFIZIERTE ANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 (E) DER RICHTLINIE 2003/71/EG IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE 'PROSPEKTRICHTLINIE') HANDELT ('QUALIFIZIERTE ANLEGER'). JEDE PERSON IM EWR, DIE WERTPAPIERE IM RAHMEN EINES ANGEBOTS ERWIRBT (EIN 'ANLEGER') ODER DER EIN ANGEBOT DER WERTPAPIERE UNTERBREITET WIRD, MUSS SICH BEHANDELN LASSEN, ALS HABE SIE ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS SIE EIN QUALIFIZIERTER ANLEGER IST. FERNER MUSS SICH JEDER ANLEGER BEHANDELN LASSEN, ALS HABE ER ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS DIE VON IHM IM RAHMEN DES ANGEBOTS ERWORBENEN WERTPAPIERE NICHT IM NAMEN VON PERSONEN IM EWR ERWORBEN WURDEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE ANLEGER HANDELT, UND DASS DIE WERTPAPIERE NICHT IN DER ABSICHT ERWORBEN WURDEN, DIESE IM EWR PERSONEN ANZUBIETEN ODER AN DIESE WEITERZUVERKAUFEN, SOWEIT DIES ZU EINER PFLICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS DURCH DIE GESELLSCHAFT ODER DIE MANAGER GEMÄß ARTIKEL 3 DER PROSPEKTRICHTLINIE FÜHREN WÜRDE.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG KANN PROGNOSEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IM HINBLICK AUF UNTERNEHMERISCHE PLÄNE UND ZIELSETZUNGEN, PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGE ERGEBNISSE ODER DIESEN ZUGRUNDE LIEGENDE ODER DARAUF BEZOGENE ANNAHMEN ENTHALTEN. JEDE DIESER IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN ANGABEN UNTERLIEGT RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE NICHT VORHERSEHBAR SIND UND AUßERHALB DES KONTROLLBEREICHS DER GRAND CITY PROPERTIES S.A. LIEGEN. VIELE FAKTOREN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE WESENTLICH VON DENEN ABWEICHEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN ANGABEN ENTHALTEN SIND.


17.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .