Landgericht Nürnberg-Fürth hat Vollstreckung aus einstweiliger Verfügung gegen die Grammer AG einstweilig eingestellt
- Auch Bundeskartellamt bestätigt, dass Erwerb von Aktien an der Grammer AG durch ein verbundenes Unternehmen von Ningbo Jifeng nicht anmeldepflichtig war
- Ausgabe der Aktien an strategischen Partner steht nichts mehr im Wege
Amberg, 25. April 2017 - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Vollstreckung aus der von der Prevent DEV GmbH gegen die Grammer AG erwirkten einstweiligen Verfügung eingestellt. Diese einstweilige Verfügung hätte der Grammer AG die Ausgabe von Aktien aus der am 14. Februar 2017 begebenen Pflichtwandelanleihe untersagt.
Darüber hinaus bestätigte heute das Bundeskartellamt, dass der Erwerb von Aktien an der Grammer AG durch die JAP Capital Holding GmbH, einem verbundenen Unternehmen von Ningbo Jifeng, im Wege der Wandlung der Wandelschuldverschreibung nicht anmeldepflichtig gewesen ist, da nicht alle relevanten Umsatzschwellen erreicht werden.
Im Falle einer Wandlung steht somit einer zügigen Ausgabe der neuen Aktien an den strategischen Partner nun nichts mehr im Wege.
Kontakt:
GRAMMER AG
Ralf Hoppe
Tel.: 09621 66 2200
investor-relations@grammer.com
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