FRoSTA AG: Antrag auf gerichtliche Festlegung einer Abfindung wegen des Börsensegmentwechsels
FRoSTA AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.05.2011 / 17:05
FRoSTA Aktiengesellschaft: Antrag auf gerichtliche Festlegung einer Abfindung wegen des Börsensegmentwechsels
Bremerhaven, 27. Mai 2011: Im Zusammenhang mit dem Börsensegmentwechsel vom regulierten Markt an der Börse Berlin in den Teilbereich Entry Standard im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse hat ein Aktionär beim Landgericht Bremen einen Antrag nach § 1 des Spruchverfahrensgesetzes auf gerichtliche Festlegung einer angemessenen Abfindung gestellt. Die Gesellschaft hält den Antrag für unbegründet.
FRoSTA Aktiengesellschaft
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