EVN AG: Bekanntmachung gemäß § 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002 EVN AG / Aktienrückkauf/Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 teilt die EVN AG mit, dass die 79. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG vom 17. Jänner 2008 folgenden Beschluss gefasst hat: Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien bis höchstens 10 vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der dem Börsekurs des dem Tag der Ausübung dieser Ermächtigung vorangehenden Börsetages abzüglich eines 5%igen Abschlages entspricht, und zu einem höchsten Gegenwert, der dem Börsekurs des dem Tag der Ausübung dieser Ermächtigung vorangehenden Börsetages samt einem 5 %igen Aufschlag entspricht, zu erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. EVN AG Leiter Information und Kommunikation EVN Konzern Mag. Stefan Zach EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Tel.: 02236 200-122 94 Fax: 02236 200-822 94 Mobil: 0676 810 32 2294 stefan.zach@evn.at www.evn.at 17.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: EVN AG EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich Telefon: +43-2236-200-12294 Fax: +43-2236-200-82294 E-Mail: info@evn.at Internet: www.evn.at ISIN: AT0000741053 WKN: 074105 Indizes: ATX Börsen: Auslandsbörse(n) Wien Ende der Mitteilung DGAP News-Service |