ELMOS Semiconductor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ELMOS Semiconductor AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 29.01.2010 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der Vorstand der ELMOS Semiconductor AG gibt gemäß § 26 WpHG bekannt: Prof. Dr. Günter Zimmer, Deutschland, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 28. Januar 2010 Folgendes mitgeteilt: Hiermit teile ich, Prof. Dr. Günter Zimmer, Ihnen im Namen und kraft Vollmacht meiner Ehefrau Elke Zimmer, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Elke Zimmer an der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 Dortmund, Deutschland, am 26. Januar 2010 die Schwellen von 3, 5, 10 und 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % der Stimmrechte (3.444.025 Stimmrechte) beträgt. Davon werden ihr 16,92 % der Stimmrechte (3.284.025 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: - ZOE-VVG GmbH und - ZOE-BTG GmbH. 29.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ELMOS Semiconductor AG Heinrich-Hertz-Str. 1 44227 Dortmund Deutschland Internet: http://www.elmos.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |