Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Die Vorstandsmitglieder der Elmos Stiftung, Deutschland, nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung der Elmos Stiftung vom 11. Mai 2023 und teilen im Namen der Elmos Stiftung Folgendes mit:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle ist zurückzuführen auf den Abschluss eines Poolvertrages.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition dient der Unterstützung der langfristigen Wertentwicklung der Elmos Semiconductor SE sowie der Umsetzung strategischer Ziele, insbesondere der Sicherstellung der langfristigen Stabilität der Gesellschaft, und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die Mitteilende beabsichtigt vorbehaltlich der Marktgegebenheiten, ihren Stimmrechtsanteil innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht wesentlich zu verändern. Wegen des abgestimmten Stimmrechtsverhaltens aufgrund des Poolvertrages zwischen der Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Frau Elisabeth Weyer, Herrn Dr. Klaus Weyer, Frau Carolin Laing, Herrn Tobias Weyer, Dr. Anton Mindl, der Alegra Verwaltungs-GmbH, Herrn Dr. Arne Schneider und der Elmos Stiftung in Bezug auf (bestimmte) von ihnen an der Elmos Semiconductor SE gehaltene Aktien können der Mitteilenden jedoch weitere Stimmrechte, die diese Personen zukünftig erwerben oder auf sonstige Weise erlangen, zuzurechnen sein.
1.3 Die Mitteilende strebt nicht an, über das Ausüben ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung hinaus auf die Besetzung des Leitungsorgans und des Aufsichtsorgans der Elmos Semiconductor SE Einfluss zu nehmen.
1.4 Die Mitteilende strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der Elmos Semiconductor SE an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Es wurden weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet. Es wurden keine Stimmrechte erworben.