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Elmos Semiconductor SE

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DGAP-News News vom 02.02.2011

ELMOS Semiconductor AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

ELMOS Semiconductor AG / Schlagwort(e): Sonstiges

02.02.2011 / 13:30

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der ELMOS Semiconductor AG, Dortmund, zum Abschlussstichtag 31.12.2008 fehlerhaft ist:

1. Wertminderungstest Goodwill SMI

Das Eigenkapital und der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus dem Erwerb der amerikanischen Tochtergesellschaft SMI resultiert, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 um jeweils Euro 4,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Die jahrelangen operativen Verluste und Planabweichungen hätten bereits in Vorjahren zu entsprechenden Plananpassungen in den Wertminderungstests führen müssen. Darüber hinaus waren die verwendeten Diskontierungssätze nicht laufzeitkongruent und entsprachen nicht der zugrunde liegenden Zielkapitalstruktur sowie den speziellen Risiken des Vermögenswertes.
Dies verstößt gegen IAS 36.33, 36,55 und IAS 36.104 i.V.m. IAS 8.43.
2. Anhangangaben zu Ertragsteuern

Die Anhangangaben zu den latenten Steuern sind in wesentlichen Teilen hinsichtlich der Angaben der Übersicht der temporären Unterschiede (z.B. falsche Betragsangaben für alle Vermögenswert- und Schuldposten aufgrund unzutreffender Anwendung der Saldierungsvorschriften), der nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und der steuerlichen Überleitungsrechnung (z.B. Darstellung eines Steuersatzeffektes von 9,51% aus Steuern für Vorjahre als steuerfreies Einkommen) unverständlich bzw. fehlerhaft.
Dies verstößt gegen IAS 12.81 c, e und g.


Dortmund, im Februar 2011

   
   ELMOS Semiconductor AG
        Der Vorstand


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