Pressemitteilung
Begründete Stellungnahme: Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen Transaktion - keine konkrete Handlungsempfehlung für das begleitende Übernahmeangebot
Maintal, 7. Juni 2017. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Drillisch Aktiengesellschaft haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum begleitenden freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der United Internet AG abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat haben das Angebot eingehend geprüft und dabei die Umstände des Angebots, insbesondere die mit United Internet vereinbarte Gesamttransaktion zum schrittweisen Erwerb der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch, berücksichtigt.
In ihrer Stellungnahme heben Vorstand und Aufsichtsrat hervor, dass die geplante Gesamttransaktion mit einem erheblichen Wertsteigerungspotential für die Drillisch-Aktionäre verbunden ist. Die erwarteten Synergien aus der Gesamttransaktion betragen bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr. Sie resultieren insbesondere aus einer effizienteren Nutzung der Drillisch zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten sowie einem Ausbau des Produktportfolios durch Zukunftstechnologien. Drillisch-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen und damit an Drillisch beteiligt bleiben, sollten auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017 für die vorgeschlagene Sachkapitalerhöhung stimmen. Sie können damit, sofern ein entsprechender Beschluss zustande kommt, an diesen Synergien und dem Wertsteigerungspotenzial partizipieren.
Andererseits erachten Vorstand und Aufsichtsrat auf Grundlage einer Stand-alone-Fundamentalbewertung, das heißt ohne Berücksichtigung des mit dem Vollzug der Gesamttransaktion verbundenen Wachstums- und Synergiepotentials, den von United Internet angebotenen Preis für das begleitende Übernahmeangebot als angemessen. Diese Einschätzung berücksichtigt die Ergebnisse der von den Finanzberatern des Vorstands und des Aufsichtsrates erstellten Fairness Opinions sowie die Aussagen des zur Vorbereitung der Gesamttransaktion vom Vorstand in Auftrag gegebenen Bewertungsgutachtens.
Vor dem Hintergrund, dass einerseits eine Gesamttransaktion vereinbart ist, die erhebliches Wertsteigerungspotential zur Folge hat, andererseits aber Vorstand und Aufsichtsrat den gebotenen Preis isoliert betrachtet für angemessen erachten, sehen Vorstand und Aufsichtsrat von einer konkreten Handlungsempfehlung an die Drillisch-Aktionäre ab. Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots hat jeder Drillisch-Aktionär unter Würdigung der Umstände und seiner individuellen Verhältnisse selbst zu treffen.
Die vollständige begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Unternehmenswebsite von Drillisch einzusehen: http://www.drillisch.de/investor-relations/uebernahmeangebot.
Über Drillisch
Die Drillisch AG ist mit 3,62 Mio. Mobilfunkkunden (Stand: 31.03.2017) einer der großen netzunabhängigen Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Der Konzern bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen und Produkten aus dem Bereich mobiler Sprach- und Datendienste. Im Premiumsegment konzentriert sich das Unternehmen dabei auf seine Marke smartmobil.de (mit Fußballprofi Lukas Podolski als Werbegesicht) sowie auf die Marke yourfone, unter der Drillisch mehr als 200 Ladengeschäfte in den Top-Lagen deutscher Innenstädte betreibt. Darüber hinaus zählen viele weitere erfolgreiche Mobilfunkmarken zum Portfolio der Drillisch AG, darunter simply, sim.de, McSim, helloMobil, WinSim und discoTEL.
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Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft. Die Bedingungen des Übernahmeangebots der United Internet AG sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage der United Internet AG enthalten, die unter www.united-internet.de abrufbar ist. Investoren und Inhabern von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.
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