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DGAP-Ad-hoc News vom 25.03.2022

CTS Eventim AG & Co. KGaA: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von CTS EVENTIM und Kapsch TrafficCom gegen die Bundesrepublik Deutschland

CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von CTS EVENTIM und Kapsch TrafficCom gegen die Bundesrepublik Deutschland

25.03.2022 / 20:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von CTS EVENTIM und Kapsch TrafficCom gegen die Bundesrepublik Deutschland

München, 25. März 2022. Die autoTicket GmbH hat gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus dem den Betreiberparteien heute übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor.

Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland hat die autoTicket GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von CTS Eventim AG Co. KGaA und Kapsch TrafficCom AG, Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.

Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen. Mit dem Schiedsspruch wurde auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt. Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen.

In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.
 

Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurden pro Jahr rund 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca Summer". Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die K.B. Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Vor dem Hintergrund von Verboten und Einschränkungen von Veranstaltungen durch die Corona-Pandemie erwirtschaftete der Konzern 2021 in mehr als 20 Ländern einen Umsatz von 407,8 Mio. Euro. 2019, im Jahr vor Ausbruch der Pandemie, betrug der Umsatz mehr als 1,4 Mrd. Euro.
 

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frank.brandmaier@eventim.de

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marco.haeckermann@eventim.de


25.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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