CENIT AG Systemhaus: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CENIT AG Systemhaus / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der CENIT AG wurde heute von der Universal-Investment-Gesellschaft folgende Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG übermittelt: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestrasse 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland (ISIN: DE0005407100) am 14.08.2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% (262.785 Stimmrechte) beträgt. Wir halten 0,30% (25.000 Stimmrechte) direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds), werden uns 2,84% (237.785 Stimmrechte) zugerechnet. Für Rückfragen zur Veröffentlichung wenden Sie sich bitte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit freundlichen Grüssen UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH DGAP 15.08.2007 Sprache: Deutsch Emittent: CENIT AG Systemhaus Industriestraße 52 - 54 70565 Stuttgart Deutschland Internet: www.cenit.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |