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DGAP-PVR News vom 12.12.2008

CANCOM IT Systeme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


KORREKTUR: Korrektur bzw. Ergänzung unserer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 10.12.2008

Von der
 
Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH Sitz:   Stuttgart
Land:  Bundesrepublik Deutschland

erhielten wir am 10.12.2008 folgende Mitteilung


'KORREKTUR: Stimmrechtsmitteilung § 21 Abs. 1 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der

Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH
an der CANCOM IT Systeme AG, Messerschmittstraße 20, 89343 Jettingen-Scheppach, Deutschland

am 08.12.2008 über alle unsere Sondervermögen hinweg
die Schwelle von 3 % überschritten hat
   
und nun insgesamt, mit einer Aktienanzahl von 360.589,00 Stück, 3,470 % beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte.
Davon sind uns 3,374 % (350.589 Stück) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der CANCOM IT Systeme AG 3% oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet:
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Gartenstr. 63, 72074 Tübingen, Deutschland

Mit freundlichen Grüßen
Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH'
12.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     CANCOM IT Systeme AG
              Messerschmittstraße 20
              89343 Jettingen-Scheppach
              Deutschland
Internet:     www.cancom.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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