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CANCOM SE

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DGAP-PVR News vom 22.05.2015

CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM SE 

22.05.2015 20:21

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 erhalten:

Die Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Holdings SARL, Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die TAM UK Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die TC Financing Limited , London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.



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Internet:     http://www.cancom.de
 
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