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DGAP-Ad-hoc News vom 20.03.2014

CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung

CANCOM SE  / Schlagwort(e): Anleihe

20.03.2014 08:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND

CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung

München, 20. März 2014 - Der Vorstand der CANCOM SE, München, hat heute mit Zustimmung des Prüfungsausschusses, dem hierzu die Kompetenz durch den Aufsichtsrats übertragen wurde, beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000 mit einer Endfälligkeit am 27. März 2019 anzubieten. Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in bis zu 1.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE wandelbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages in Höhe von EUR 100.000 je Schuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem jährlichen Zinssatz von 0,125 % bis 0,875 % und einer Wandlungsprämie von 20 % bis 25 % über dem maßgeblichen Referenzkurs (dieser Referenzkurs für die CANCOM Aktie entspricht dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs (XETRA) der CANCOM Aktien während des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens) ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Der CANCOM SE wird das Recht vorbehalten, die Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf der ersten drei Jahre zurückzuzahlen, sofern der Kurs der CANCOM SE Aktie 130 % des dann jeweils geltenden Wandlungspreises für einen bestimmten Zeitraum übersteigt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden von der CANCOM SE voraussichtlich am oder um den 27. März 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Der Erlös aus der Wandelschuldverschreibung dient zur Finanzierung des organischen und akquisitorischen Wachstums des Konzerns.
CANCOM SE

Der Vorstand


WICHTIGE MITTEILUNG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND

Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren.

Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der Wandlung zu liefernden Aktien der CANCOM SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit der "Regulation S" unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.
Diese Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Wandelschuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.



Kontakt:
Beate Rosenfeld
Manager Corporate Communication & IR

CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Germany
 
Phone: +49 (0) 89 / 54054 5193
mail to: beate.rosenfeld@cancom.de 
www.cancom.de


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