CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM SE 21.02.2014 14:18 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 erhalten: Die Threadneedle Investment Funds ICVC, London, United Kingdom hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 19.02.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20% (das entspricht 467699 Stimmrechten) betragen hat. Die Threadneedle Investment Services Limited, London, United Kingdom hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 19.02.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20% (das entspricht 467699 Stimmrechten) betragen hat. 3,20% der Stimmrechte (das entspricht 467699 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 21.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Internet: http://www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |