Bekanntmachung nach Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitalerhöhung der CANCOM SE (ISIN DE0005419105)
Im Rahmen der Kapitalerhöhung der CANCOM SE (eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München am 09. Dezember 2013) war Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA entsprechend der Darstellung im Wertpapierprospekt vom 15. November 2013 in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager berechtigt, selbst oder durch verbundene Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der bestehenden und / oder neuen Aktien der CANCOM SE abzielen, um einem bestehenden Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungszeitraum begann mit der Veröffentlichung des Bezugsangebots für die neuen Aktien am 19. November 2013 und endete am 03. Januar 2014 (30 Kalendertage nach dem Ende der Bezugsfrist).
Während des Stabilisierungszeitraums wurden keine Stabilisierungsmaßnahmen von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA als Stabilisierungsmanager vorgenommen.
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Beate Rosenfeld
Manager Corporate Communication
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