CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM SE 10.04.2013 12:10 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.04.2013 erhalten: Die Schroder Administration Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.04.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 08.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,86% (das entspricht 327130 Stimmrechten) betragen hat. 2,86% der Stimmrechte (das entspricht 327130 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen. Die Schroders PLC, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.04.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 08.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,86% (das entspricht 327130 Stimmrechten) betragen hat. 2,86% der Stimmrechte (das entspricht 327130 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen. 10.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Internet: http://www.cancom.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |