CANCOM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM AG 16.10.2012 17:06 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM AG hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Die JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM AG, München, Deutschland am 12.10.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,92% (das entspricht 303451 Stimmrechten) betragen hat. 2,92% der Stimmrechte (das entspricht 303451 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die JPMorgan Asset Management (Taiwan) Limited, Taipei, Taiwan hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM AG, München, Deutschland am 12.10.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 16.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM AG Ridlerstraße 37 80339 München Deutschland Internet: http://www.cancom.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |