bet-at-home.com AG: Online-Poker erfolgreich gestartet / Stellungnahme zur rechtlichen Entwicklung in Deutschland und Österreich bet-at-home.com AG / Produkteinführung/Stellungnahme Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. * Online-Poker erfolgreich gestartet * Stellungnahme zur rechtlichen Entwicklung in Deutschland und Österreich Die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta bietet nun Online-Poker auf der Homepage www.bet-at-home.com an. Online-Poker erfreut sich in Europa immer größerer Beliebtheit. Die Londoner Wirtschaftsberatung MECN geht davon aus, dass weltweit mit stark steigender Tendenz etwa fünf Millionen Menschen online Poker spielen. Deutschland: Die Bundesländer in Deutschland planen mittels Staatsvertrag private Glücksspielanbieter zu verbieten. Obwohl einzelne Ministerpräsidenten sich für eine Liberalisierung aussprechen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Staatsvertrag in den jeweiligen Landtagen ratifiziert wird. EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriemonopol nicht hinnehmen. Er drohte, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren bis zur letzten Instanz durchzufechten. Die geplanten Regelungen benachteiligten private Anbieter, sagte der irische Politiker dem Nachrichtenmagazin 'Spiegel'. Sie widersprächen damit der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen so gegen EU-Recht, Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln für das Glücksspiel zu erlassen. 'Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter', betonte McCreevy. Die EU-Kommission habe bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, sagte McCreevy. 'Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun.' (Quelle : Spiegel) Zuvor hatte bereits Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemängelt, dass ein staatliches Monopol gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße und privaten Anbietern den Rücken gestärkt. Österreich: Die österreichische Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment AG wurde von dem 'Verein der Anonymen Spieler' wegen illegalen Glücksspiels angezeigt. Die Geschäftsführung sieht die Vorwürfe als völlig haltlos und prüft rechtliche Schritte wegen Verleumdung, übler Nachrede und Kreditschädigung. Es liegt ein Gutachten vor, erstellt vom aus österreichischem TV bekannten Verfassungs- und Verwaltungsrechtexperten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer gemeinsam mit Herrn Dr. Schwartz. Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis. Die bet-at-home.com darf ihre Dienstleistungen auch in Österreich anbieten. Dieses Gutachten steht auf der IR-Homepage www.bet-at-home.ag zum Download zur Verfügung. Über bet-at-home.com AG: Die bet-at-home.com AG ist ein Unternehmen mit Beteiligungen in Deutschland, Österreich und Malta. Über Tochterunternehmen verfügt man über eine Casino- und Sportwetten Lizenz, ausgestellt vom EU-Land Malta. Sportwetten und Casinospiele werden auf www.bet-at-home.com, Pferdewetten auf www.racebets.com angeboten. Investor Relations: Guido Schmitt, Investor Relations bet-at-home.com AG Kronprinzenstraße 82-84 40217 Düsseldorf GERMANY Telefon: +49(0)211/17934770 Fax: +49(0)211/17934757 Email: ir@bet-at-home.com www.bet-at-home.ag ISIN: DE000A0DNAY5 WKN: A0DNAY Kuerzel: ACX Börsen: : Frankfurt, Xetra, Wien. DGAP 23.10.2006 |