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A.S. Création Tapeten AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 04.06.2015

A.S. Création Tapeten AG: Einigung mit ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF über deren finanzielle Beteiligung an dem Bußgeld im französischen Kartellverfahren

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
04.06.2015 16:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") hatte im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen. Die Bußgelder gegen SCE und MCF belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. EUR. Gegen den Bußgeldbescheid wurde inzwischen Einspruch eingelegt. Nach französischem Recht hat allerdings ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung. Daher müssen die Bußgelder bis zum 15. Juni 2015 gezahlt werden.

Die französische Kartellbehörde wirft einen nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch in den Jahren 2006 bis 2010 vor. A.S. Création hatte erst im Dezember 2008 die Mehrheit an den beiden Gesellschaften übernommen. Daher haften die ehemaligen Eigentümer von SCE und MCF ebenfalls für das Bußgeld. Mit den ehemaligen Eigentümern wurde am heutigen Tag eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach sich diese mit 2,1 Mio. EUR an dem Bußgeld und den Anwalts- und Verfahrenskosten beteiligen. Dieser Betrag wird kurzfristig an die A.S. Création (France) SAS, die Muttergesellschaft von SCE und MCF, überwiesen und ist unabhängig von dem Ausgang des laufenden Einspruchsverfahrens gegen den Bußgeldbescheid.
Gummersbach, den 4. Juni 2015

A.S. Création Tapeten AG

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