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DGAP-Ad-hoc News vom 09.11.2017

Allianz SE: Allianz SE beschließt weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro

Allianz SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Allianz SE: Allianz SE beschließt weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro

09.11.2017 / 21:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Kurz vor Abschluss des am 16. Februar 2017 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 3 Milliarden Euro hat die Allianz SE  ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Das Volumen dieses weiteren Programms beträgt bis zu 2 Milliarden Euro. Das Programm soll Anfang des Jahres 2018 starten und in den ersten 6 Monaten des Jahres  2018 durchgeführt werden. Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.
 
Die Umsetzung des Rückkaufprogramms steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Quote der Allianz Gruppe von über 160 Prozent.
 
München, 09.November 2017


Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
 
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
 

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

 

09.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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