(Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien)
Der Vorstand der ALBIS Leasing AG ("Gesellschaft") hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, am heutigen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016 (§ 5 Abs. 3 der Satzung) von EUR 18.546.000,00 um bis zu EUR 2.649.430,00 auf bis zu EUR 21.195.430,00 durch Ausgabe von bis zu 2.649.430 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie zu erhöhen und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 (einschließlich) gewinnberechtigt.
Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht gewährt und ein Mehrbezugsrecht eingeräumt. Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien ist die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG mit Sitz in Gräfelfing zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie mit der Maßgabe zugelassen, die Neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 7:1 (7 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Neuen Aktie) zu einem Bezugspreis von EUR 2,90 je Neuer Aktie für die Dauer von mindestens zwei Wochen provisionsfrei zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich vom 17. September 2020 bis 1. Oktober 2020 (jeweils einschließlich) laufen.
Die Gesellschaft behält sich vor, Neue Aktien, die weder über das mittelbare Bezugsrecht noch über das Mehrbezugsrecht bezogen wurden, einer begrenzten Anzahl von Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis anzubieten, der mindestens dem Bezugspreis entspricht.
Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 16. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der ALBIS Leasing AG dar. Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, wird nicht stattfinden. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
11.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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