Gemäß Mitteilung vom 3.8.2020 hat uns Herr Christoph Zitzmann gemäß § 43 Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit der Überschreitung der 20%-Schwelle am 22.7.2020 folgendes mitgeteilt:
'Bezüglich der am 22.7.2020 erfolgten Berührung der 20%-Grenze darf ich Ihnen in Pflichterfüllung gemäß WpHG wie folgt mtteilen:
- Die Investition des Meldepflichtigen im Rahmen der privaten Vermögensvorsorge dient dem langfristigen Ziel der Vermögensmehrung, die Erzielung von Handelsgewinnen steht nicht im Vordergrund;
- der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an, insbesondere auf eine seiner Beteiligung angemessene Repräsentanz im Aufsichtrat der ALBIS Leasing AG und auf die Willensbildung zur (Nachfolge-)Besetzung des Vorstandes der ALBIS Leasing AG;
- der Meldepflichtige beabsichtigt in den nächsten 12 Monaten und darüber hinaus, im Rahmen günstiger Gelegenheiten weitere wesentliche Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen;
- der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an. Auf die Dividendenpolitik soll unter dem Aspaekt der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft Einfluss genommen werden;
- der Meldepflichtige erklärt, dass es sich bei der Herkunft der verwendeten Mittel zum Erwerb der Stimmrechte nicht um Fremdmittel handelt.'