ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG 13. MÄRZ 2018
AD-HOC: adidas AG beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm
Herzogenaurach - Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der adidas AG beschlossen, ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt bis zu 3,0 Mrd. EUR und einer Laufzeit bis zum 11. Mai 2021 zu initiieren. Die adidas AG beabsichtigt, im Jahr 2018 ab dem 22. März Aktien im Wert von bis zu 1,0 Mrd. EUR zurückzukaufen. Das neue Rückkaufprogramm ergänzt die bestehende Dividendenpolitik des Unternehmens, die vorsieht, jährlich zwischen 30% und 50% des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen an die Aktionäre auszuschütten.
Das Programm wird durch den Rückkauf von Aktien über die Börse durchgeführt werden. Damit macht die adidas AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung Gebrauch. Der überwiegende Anteil des Aktienrückkaufprogramms wird aus der Netto-Cash-Position des Unternehmens sowie aus der erwarteten starken operativen Cashflow-Generierung in den kommenden Jahren finanziert werden. Gleichzeitig beabsichtigt die adidas AG, die an den Kapitalmärkten verfügbaren attraktiven Fremdfinanzierungskonditionen zur Finanzierung des Aktienrückkaufprogramms zu nutzen.
Gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2021 über die Börse zurückgekauft werden. Da das Unternehmen bereits für die dritte Tranche des vorherigen Shareholder-Return-Programms von dieser Genehmigung Gebrauch gemacht hat, ist die adidas AG berechtigt, die verbleibenden 8,98% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzuerwerben. Dies entspricht derzeit 18.793.418 Aktien.
Während das Unternehmen die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der am 12. Mai 2016 erteilten Genehmigung, mit Ausnahme der Zuteilung von Aktien an Mitglieder des Vorstands als Vergütungskomponente, verwenden darf, hat adidas vor, den überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen.
Im Übrigen soll der Aktienrückkauf gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Weitere Einzelheiten werden im Verlauf des Monats März 2018 vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die adidas AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.
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