adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung adidas AG 12.10.2015 10:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 05.10.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,92% (das entspricht 10303394 Stimmrechten) betragen hat. 2,13% der Stimmrechte (das entspricht 4461035 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 3,10% der Stimmrechte (das entspricht 6476613 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden. 12.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: adidas AG Adi-Dassler-Straße 1 91074 Herzogenaurach Deutschland Internet: www.adidas-group.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |