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DGAP-PVR News vom 10.08.2010

All for One Midmarket AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

All for One Midmarket AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
10.08.2010 13:44

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die BEKO Holding AG, Nöhagen, Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.08.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der All for One Midmarket AG, Filderstadt-Bernhausen, Deutschland, ISIN: DE0005110001, WKN: 511000 am 06.08.2010 die Schwelle von 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 75,71% (das entspricht 4088336 Stimmrechten) betragen hat.
10,00% der Stimmrechte (das entspricht 540000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der All for One Midmarket AG
 zuzurechnen.



10.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  All for One Midmarket AG
              Gottlieb-Manz-Straße 1
              70794 Filderstadt-Bernhausen
              Deutschland
Internet:     www.all-for-one.com
 
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