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DGAP-Ad-hoc News vom 23.03.2017

MBB SE: Börsengang der MBB SE Tochter Aumann: Emissionspreis beträgt 42,00 EUR je Aktie und liegt damit am oberen Ende der Preisspanne

MBB SE / Schlagwort(e): Börsengang

23.03.2017 / 22:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.
 
 
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
 
Börsengang der MBB SE Tochter Aumann: Emissionspreis beträgt 42,00 EUR je Aktie und liegt damit am oberen Ende der Preisspanne
 
Berlin, 23. März 2017 - MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), ein mittelständisches Familienunternehmen, erwartet die Aufnahme der Börsennotierung ihres Tochterunternehmens Aumann AG (ISIN DE000A2DAM03) im Regulierten Markt, Prime Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse am 24. März 2017. Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Bislang sind MBB SE mit 93,5 % und Ingo Wojtynia mit 6,5 % an Aumann beteiligt.
 
Aumann hat gemeinsam mit den verkaufenden Aktionären in Abstimmung mit den Konsortialbanken des Börsengangs den Angebotspreis auf 42,00 EUR je Aktie festgelegt. Damit erfolgt die Preisfestlegung am oberen Ende der Preisspanne, die bei 35,00 EUR bis 43,00 EUR je Aktie lag. Das Aktienangebot war mehrfach überzeichnet.
 
Insgesamt wurden 5,98 Mio. Aumann AG Aktien platziert. Hiervon stammen 1,5 Mio. Aktien aus einer heute in das Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung und weitere 3,7 Mio. Aktien aus dem Besitz der verkaufenden Aktionäre, wovon rund 3,5 Mio. Aktien von MBB SE stammen. Zudem wurden 780.000 Aktien von den verkaufenden Aktionären zum Zwecke der Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt, wovon 729.300 Aktien von MBB beigesteuert wurden. Unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option beträgt der Brutto-Emissionserlös rd. 251,2 Mio. EUR. Hiervon fließen der Gesellschaft brutto 63,0 Mio. EUR zu, die vor allem zur Wachstumsfinanzierung im Bereich E-Mobility genutzt werden sollen. MBB erzielt bei vollständiger Platzierung des Greenshoe einen Bruttoemissionserlös von rund 175,9 Mio. EUR.
Der Streubesitz beläuft sich nach dem Auslaufen der Lock-up Fristen auf bis zu 46,4 % vorbehaltlich der vollumfänglichen Ausübung der Greenshoe-Option. MBB beabsichtigt als Mehrheitsaktionär der Aumann AG die verbleibenden mindestens 53,6 % der ausstehenden Aumann Aktien langfristig zu halten.
Der Börsengang wurde von Berenberg und Citigroup als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit Hauck & Aufhäuser als Joint Bookrunners begleitet.
 
Über die MBB SE:
 
Die MBB SE ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1995 durch organisches Wachstum und Kauf von Unternehmen nachhaltig wächst. Kern des Geschäftsmodells ist die langfristige Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen und der Gruppe als Ganzes. Seit Anbeginn war das Geschäftsmodell überdurchschnittlich profitabel - substanzielles Wachstum und nachhaltige Renditen sind auch zukünftig Ziel der MBB SE.
 
Weitere Informationen über die MBB SE finden sich im Internet unter www.mbb.com.
 
 
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MBB SE
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
 
Tel +49 30 844 15 330
Fax +49 30 844 15 333
anfrage@mbb.com
www.mbb.com
 
Geschäftsführende Direktoren
Dr. Christof Nesemeier (CEO)
Anton Breitkopf
Dr. Gerrit Karalus
Klaus Seidel
 
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Gert-Maria Freimuth
 
Registergericht
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 165458
 
 
 
Disclaimer
Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.
Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (der "Stabilisierungsmanager") (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss sie spätestens dreißig Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.
Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der Aumann AG (die "Gesellschaft" und solche Aktien, die "Aktien") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten, und soll auch nicht dahingehend verstanden werden.
Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder, die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.
Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Mitgliedsstaat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:
(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden;
oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck Prospektrichtlinie bezieht sich auf die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet die Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.
Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie dar und auch keinen Prospekt dar.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur "qualifizierten Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion") Order 2005 (die "Order") fallen oder (ii) "high net worth entities" sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Mitteilung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Mitteilung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die sich auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Mitteilung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden.
 

23.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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