Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf - Abschlussmeldung
Die MBB Industries AG hat das am 11. Januar 2012 beschlossene Aktienrückkaufprogramm am 10. Februar 2012 abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 6. Februar 2012 bis einschließlich 10. Februar 2012 wurden weitere 40.218 Aktien der MBB Industries AG (ISIN DE000A0ETBQ4) erworben, damit wurde der Rückkauf eigener Aktien abgeschlossen. Der Rückkauf war mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2012 entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 angekündigt worden und bis zum 29. Februar 2012 befristet. Das Rückkaufprogramm sollte beendet werden, sobald Aktien im Gesamtgegenwert von 1.000.000,00 Euro erworben wurden. Der maximale Kurs je Aktie sollte dabei 7,50 Euro nicht übersteigen und insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals (Stück 660.000) zurückgekauft werden. Gekauft wurden insgesamt 144.201 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,18 Prozent des Grundkapitals. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 6,9347 Euro; insgesamt wurden die Aktien zu einem Gesamtpreis von 999.996,67 Euro (ohne Nebenkosten) zurückgekauft. Der Erwerb der Aktien der MBB Industries AG erfolgte durch ein von der MBB Industries AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse.
Die Informationen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 über den Erwerb der eigenen Aktien der MBB Industries AG werden bei der MBB Industries AG, Joachimstaler Straße 34, 10719 Berlin zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Informationen sind auch im Internet unter www.mbbindustries.com in der Rubrik 'Investor Relations / Aktienrückkauf' abrufbar.
Berlin, 13. Februar 2011
MBB Industries AG
Der Vorstand