Frau Nadia Thiele, Deutschland, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 19. April 2021 im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung vom 25. März 2021 über Folgendes informiert:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)
a) Die indirekte Beteiligung der Meldepflichtigen an der Deutsche Lufthansa AG wird der Meldepflichtigen infolge des Erwerbs der Anteile des verstorbenen Heinz Hermann Thiele an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH im Wege der Erbschaft zugerechnet. Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Deutsche Lufthansa AG durch die Meldepflichtige dient daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Deutsche Lufthansa AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Deutsche Lufthansa AG an.
d) Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Lufthansa AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der (mittelbare) Erwerb erfolgte im Wege der Erbschaft.