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DGAP-PVR News vom 16.05.2012

Deutsche Lufthansa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Lufthansa AG 

16.05.2012 17:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns am 16. Mai 2012 folgende Korrektur zu ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 10. Mai 2012 mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 04. Mai 2012 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu diesem Tag 5,71% (26.154.103 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,49% (2.270.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG zuzurechnen.
Die Korrektur bezieht sich auf die Überschreitung auch der 3% Schwelle sowie einer Erhöhung der Gesamtstimmrechtsanzahl aufgrund einer Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG.



16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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