Die außerordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG (nachfolgend die "Gesellschaft") hat am 29. Mai 2020 dem Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, zugestimmt.
In diesem Kauf- und Abtretungsvertrag war unter anderem vereinbart worden, dass dieser wirksam wird, wenn eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage des Hauptversammlungsbeschlusses verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Innerhalb dieser Frist sind nach Kenntnis der Gesellschaft keine Klagen gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben worden.
Die Gesellschaft und die weiteren Vertragsparteien haben daher heute den Kauf- und Abtretungsvertrag durch Vornahme der vereinbarten Vollzugshandlungen vollzogen.
Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
Tel: 040 / 33962 0
Email: capital@hesse-newman.de
10.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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