Die Hesse Newman Capital AG weist im Finanzbericht für das erste Halbjahr 2019 einen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von EUR 3,1 Mio. aus und ändert die Prognose des Konzernjahresfehlbetrags für das Gesamtjahr 2019 von bislang EUR 0,3 Mio. auf EUR 3,3 Mio. Die Kündigung der Unterdienstleistungsverträge mit der Nordcapital-Gruppe mit Wirkung zum
31. Dezember 2019 führte zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von EUR 2,9 Mio. Diese wurde im ersten Halbjahr 2019 aufwandswirksam erfasst. Die Finanzierung erfolgte gleichzeitig und in entsprechender Höhe durch ein Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsschein der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG. Entgegen der im Geschäftsbericht 2018 noch vertretenen Auffassung ist dieser Forderungsverzicht über EUR 2,9 Mio. nicht als Ertrag, sondern erfolgsneutral in der Kapitalrücklage zu erfassen.
Die aktuelle Änderung der Prognose im Halbjahresbericht 2019 beruht insofern nur auf einer abweichenden bilanziellen Darstellung. Es liegen weder neue Sachverhalte noch Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle vor. Das Konzerneigenkapital und die Konzernliquidität sind von der dargestellten Prognosekorrektur nicht betroffen.
Der Halbjahresfinanzbericht der Hesse Newman Capital AG wird am 22. August 2019 auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.
Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister
Tel: 040/33962 0
Email: capital@hesse-newman.de
19.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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