Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
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Henkel AG & Co. KGaA
40191 Düsseldorf
Deutschland |
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Düsseldorf, 30. April 2020
Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel zum 24. April 2020 insgesamt 61,54% der Stimmrechte (159.872.622 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und gehalten wird von
- 135 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel,
- 18 von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust,
- zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dreizehn GmbH & Co. KG's,
aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dreizehn GmbH & Co KG's gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 16,55% der Stimmrechte (43.001.965 Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.
Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.
(Letzte Meldung: 12. Oktober 2018)
Henkel AG & Co. KGaA