Herr Stefan Quandt, Deutschland, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 19.02.2018 im Zusammenhang mit der Mitteilung vom 19.02.2018 bzgl. der Überschreitung der Schwellen von 20 % und 25 % Folgendes mitgeteilt:
1. Ziele gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 3 Nr. 1 WpHG:
Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Ziele gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 3 Nr. 2 WpHG:
Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt zu erlangen.
3. Ziele gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 3 Nr. 3 WpHG:
Der Meldepflichtige strebt keine über die derzeit bestehende Einflussnahme hinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Für den Erwerb der Aktien waren weder Eigen- noch Fremdmittel erforderlich. Die Zurechnung der Aktien der AQTON GmbH & Co. KG für Automobilwerte (vormals: Johanna Quandt GmbH & Co. KG für Automobilwerte) erfolgt, da die AQTON SE durch das Ausscheiden der Susanne Klatten Beteiligungs GmbH sowohl aus der Johanna Quandt GmbH (künftig: AQTON Verwaltung GmbH) als auch aus der AQTON GmbH & Co. KG für Automobilwerte alleinige Gesellschafterin der AQTON Verwaltung GmbH und alleinige Kommanditistin der KG ist.