BMW AG erwartet für das Geschäftsjahr 2017 durch Neubewertung von latenten Steuerpositionen in Folge der US-Steuerreform positive Auswirkungen auf den Konzernjahresüberschuss
München. Auf Basis der heute unterzeichneten Steuerreform in den USA rechnet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ("BMW AG") für das Geschäftsjahr 2017 mit einem positiven Ertragsteuereffekt im Konzernabschluss.
Ein Bestandteil der US-Steuerreform ist die Senkung des US-Bundeskörperschaftsteuersatzes von derzeit 35 % auf 21 % ab 1. Januar 2018. In Folge dessen müssen die latenten Steuerpositionen in den Bilanzen der in den Konzernabschluss der BMW AG für das Geschäftsjahr 2017 einzubeziehenden US-Unternehmen neu bewertet werden.
Die BMW AG erwartet, dass diese Neubewertung im Geschäftsjahr 2017 auf Basis der vorläufigen Berechnungen zu einem positiven Effekt auf die latenten Ertragsteuern und damit auf den Jahresüberschuss des Konzerns in der Größenordnung von 950 bis 1.550 Mio. Euro führen wird. Die exakte Höhe kann erst im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses 2017 berechnet werden.
Die Neubewertung der latenten Steuerpositionen hat keine Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) und den Cashflow im Geschäftsjahr 2017.
Ab 2018 wirken neben der Steuersatzsenkung auch negative Effekte aus der US-Steuerreform. Der Gesamteffekt lässt sich aktuell noch nicht hinreichend sicher quantifizieren.
Kontakt:
Torsten Schüssler
Leiter Investor Relations
Tel.: +49-89-382-25387
22.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de